Umschreiben Ausländischer Führerschein

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig

Für die Umschreibung von Nicht – EWR – Führerscheinen müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hauptwohnsitz in Österreich.
  • Der Antragsteller ist verpflichtet nachzuweisen, zum Zeitpunkt des Erwerbes der ausländischen Lenkberechtigung den Hauptwohnsitz oder den Aufenthalt im Ausmaß von mindestens 6 (sechs) Monaten im Erteilungsstaat gehabt zu haben. Dieser Nachweis entfällt, wenn der Antragsteller die Staatsbürgerschaft des Ausstellungsstaates des Führerscheines besitzt und bei Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich die ausländische Lenkberechtigung bereits besessen hat.
  • 1. Ausgefülltes Antragsformular
  • 2. Ärztliches Gutachten (das ärztliche Gutachten darf nicht älter als 18 Monate und nur von einem ermächtigten Arzt erstellt sein. Die Liste der ermächtigten Ärzte ( 629 kB) liegt in jedem Bezirkspolizeikommissariat, beim ARBÖ, ÖAMTC und im Verkehrsamt Wien) auf.
  • 3. Übersetzung des Führerscheines (eine Übersetzung des Führerscheines ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Umfang der erteilten Klasse(n) oder der Gültigkeitsbeginn bzw. das Gültigkeitsende nicht ersichtlich ist; eine Übersetzung ist zum Beispiel nicht erforderlich für Bosnien – Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Schweiz, Türkei; für Israel ist eine Übersetzung der Botschaft erforderlich.

  1. Reisepass im Original und 2 Kopien
  2. Meldezettel im Original und 1 Kopie
  3. Führerschein im Original und 2 Kopien
  4. 1 Passbild (36-45 mm x 28-35 mm)
  5. Unterlagen für die praktische Prüfung.

Im Einzelfall können auch noch andere Unterlagen erforderlich sein.

Die Wahl von Fahrschule Vienna wird Sie sicher zum Ziel bringen

Klasse B

Qualität trifft auf Sportlichkeit. Durch das fahrdynamische Fahrverhalten unserer neuen Mercedes A-Klassen ist das Autofahren noch nie so einfach gewesen.

Klasse B mit L

Ab 18 Jahren
Dein Begleiter ist Besitz des Führerscheines seit mindestens sieben Jahren Nachweis, dass in den letzten drei Jahren Kraftfahrzeuge gelenkt wurden.

Klasse B mit L17

Ab 17 Jahren (mit 15 ½ kann man mit der Ausbildung anfangen). Dein Begleiter ist Besitz des Führerscheines seit mindestens sieben Jahren Nachweis, dass in den letzten drei Jahren Kraftfahrzeuge gelenkt wurden.

Stapler, Kran, Bagger

Wir bieten laufend folgende Kurse:
Staplerkurse, Krankurse (Turmdrehkran, Auslegekran, Lauf-, Bock-, oder Portalkran), Erdbaumaschinenkurse (Bagger), Ladekrankurse > 300kN (Fahrzeug-, und Ladekran)

school hours

M-F: 8am – 3:30pm

Address

1234 Divi St. #1000 San Francisco, CA 94220.

Phone

(135)-573-2361

Newsletter

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.